ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
1. Vertragsabschluss
Der Karteninhaber der TaunussteinCard mit Bonusfunktion (im nachfolgenden TaunussteinCard genannt) erkennt mit seiner Unterschrift auf dem Antragsformular die Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Teilnahme am Bonuspunktsytem der TaunussteinCard an. Die TaunussteinCard ist unbegrenzt gültig.
2. Gewährung von Bonuspunkten
Die TaunussteinCard berechtigt den Karteninhaber zur Teilnahme an dem Kundenkarten-Bonussystem der TaunussteinCard. Der Karteninhaber ist berechtigt, bei den angeschlossenen Akzeptanzstellen der TaunussteinCard unter Gewährung von Bonuspunkten Waren zu erwerben bzw. Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen. Ausschlüsse von Produktgruppen sind im Einzelfall möglich. Die Gewährung von Bonuspunkten erfolgt nur bei solchen Waren und Dienstleistungen, bei denen das Gewähren von Rabatten rechtlich zulässig ist. Die Akzeptanzstellen sind nicht verpflichtet, beim Erwerb preisreduzierter Waren Bonuspunkte zu gewähren. Akzeptanzstellen, die der TaunussteinCard angeschlossen sind, sind nur solche, die durch das Logo der TaunussteinCard gekennzeichnet sind.
2.1 Die Bonuspunkte werden in der Regel elektronisch auf dem Chip der TaunussteinCard gespeichert.
2.2 Gutschein-Partner sind Akzeptanzstellen, bei denen eine sofortige, elektronische Aufbuchung der Bonuspunkte nicht möglich ist. Der Karteninhaber erhält stattdessen einen TaunussteinCard-Bonuspunkt-Gutschein in Höhe des von der Akzeptanzstelle festgelegten Bonuspunktwerts. Der Kunde ist berechtigt, den Gutschein bei einem der auf dem Gutschein genannten Partnern der TaunussteinCard einzulösen.
3. Wert der Bonuspunkte, Zahlungsart und Ausschluss bei Kreditkartenzahlung
Die Akzeptanzstellen schreiben dem Karteninhaber im allgemeinen ein Prozent des jeweiligen Rechnungsbetrages in Form von Bonuspunkten auf alle oder im Einzelfall festgelegte Warengruppen gut. Der Wert eines Bonuspunktes beträgt 0,01 Euro. Die Bonuspunkte erhält der Karteninhaber bei Vorlage der TaunussteinCard, unabhängig von der von ihm gewählten Zahlungsart, mit Ausnahme von Kreditkartenzahlung, bei der keine Bonuspunkte vergeben werden.
4. Einlösung von Bonuspunkten
Die mit der TaunussteinCard gesammelten Bonuspunkte werden nur bei Vorlage der entsprechenden Karte gewährt und eingelöst. Die Berechtigung der vorlegenden Person gegenüber dem Karteninhaber wird dabei nicht geprüft. Die Bonuspunkte werden seitens der Akzeptanzstellen bei einem Kauf oder bei Inanspruchnahme einer Dienstleistung durch Verrechnung auf den jeweiligen Preis des dem Wert der auf der Karte gespeicherten Bonuspunkte entsprechenden Geldbetrages eingelöst. Eine Barauszahlung oder eine Einlösung von Bonuspunkten bei Gutschein-Partnern der TaunussteinCard ist ausgeschlossen.
5. Warenaustausch und Stornierung von Bonuspunkten
Gibt der Kunde bei der Akzeptanzstelle erworbene Waren zurück oder tauscht diese um, werden die gewährten Bonuspunkte storniert. Entsprechend dem Wert der gegebenenfalls neu erworbenen Ware erhält der Karteninhaber erneut Bonuspunkte. Wurde über die zu stornierenden Bonuspunkte teilweise oder insgesamt verfügt und ist eine Stornierung der Bonuspunkte auf Grund dieser Verfügung ganz oder teilweise nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, den dem Wert der Bonuspunkte entsprechenden Geldbetrag zu erstatten.
6. Verwahrung der TaunussteinCard
Die Verantwortung für die Verwaltung und Verwendung der TaunussteinCard obliegt allein dem Karteninhaber. Bei Verlust, Diebstahl oder Zerstörung des Speicherchips oder der gesamten Karte besteht kein Anspruch auf Erstattung der gespeicherten Bonuspunkte. Werden von Unberechtigten Bonuspunkte bei Akzeptanzstellen abgebucht, so besteht kein Erstattungsanspruch des Karteninhabers gegenüber der Akzeptanzstelle oder der TaunussteinCard.
7. Kartentausch und Beendigung der Kartennutzung
Beim Tausch der TaunussteinCard oder deren Einzug, werden die Bonuspunkte auf einen innerhalb einer Ausschlussfrist von 3 Monaten zu stellenden Antrag des Karteninhabers auf eine Folgekarte übertragen. Andernfalls verfallen die Bonuspunkte. Der Karteninhaber kann die Nutzung der Karte jederzeit einstellen. TaunussteinCard behält sich vor, das Rabattprogramm jederzeit fristlos zu beenden oder einzelne Bedingungen zu verändern.
8. Haftungsausschluss bei Nutzung der TaunussteinCard als Geldkarte
Die Haftung der TaunussteinCard für Schäden des Karteninhabers, die bei oder aus der Nutzung der TaunussteinCard entstehen, ist ausgeschlossen.
Gewerbeverein Taunusstein e.V. Scheidertalstr. 1-3 65232 Taunusstein
Stand: 9/08
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